Leuchtturm ARD Augsburg

Arbeitsgemeinschaft Redlicher Diskurs. Für ausgewogene und bürgernahe Medien.

Was macht einen Journalisten aus? Brief zum Pressekodex vom 27.2.2023

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion, liebe Journalisten und Mitarbeiter der Augsburger Allgemeine,

heute beginnen wir die 34. Woche des Medienmarathons der Bürgerinitiative Leuchtturm „Aktion Redlicher Diskurs“ und sind erneut hier vor Ihrem Haus in der Maximilianstraße, um mit Ihnen gemeinsam ins Gespräch zu kommen. Heute geht es in unserem Brief um den Beruf des Journalisten und seine besondere Stellung in der Demokratie.

Die Berufsbezeichnung Journalist ist in Deutschland mit Absicht nicht geschützt. Damit kann sich jeder als Journalist bezeichnen, der dies möchte. Das hat auch seinen guten Grund, denn aufgrund der Bedeutung der Medien, die wir in vorangegangenen Briefen ausführlich dargestellt haben, ist es sehr wichtig, dass niemand ausgeschlossen wird, selbst zu recherchieren und zu publizieren, wenn ein ihm wichtiges Thema nicht den Weg in die Öffentlichkeit findet. Das gebietet bei uns auch das Grundgesetz mit seiner Presse- und Meinungsfreiheit.

Dennoch kann ein Journalist unter dem Mantel der Pressefreiheit nicht völlig frei agieren. Laut der Berliner Polizei ist die Kenntnis, Verpflichtung und Einhaltung des Pressekodex neben den handwerklichen Fähigkeiten Grundvorraussetzung dafür, journalistischer Freiheit nachzugehen. Die Unkenntnis der Artikel sorgte etwa dafür, dass sie an ihrer Pressestelle einen recherchierenden Bürger ablehnten.

Wir vom Leuchtturm ARD möchten Sie deshalb gerne fragen: Kennen Sie persönlich die 16 Ziffern des Pressekodex auswendig und halten sich daran? Probieren Sie es mal, sie stichpunkthaft aufzuschreiben und seien Sie ehrlich mit sich. Wenn Sie diesen Brief danach umdrehen, finden Sie auf der Rückseite eine Auflösung.

Der Pressekodex legt nämlich die ethischen Standards für Journalismus fest. Diese Ziffern lauten neben dem Präambel:

  1. Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
  2. Sorgfalt
  3. Richtigstellung
  4. Grenzen der Recherche
  5. Berufsgeheimnis
  6. Trennung von Tätigkeiten
  7. Trennung von Werbung und Redaktion
  8. Schutz der Persönlichkeit
  9. Schutz der Ehre
  10. Religion, Weltanschauung, Sitte
  11. Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
  12. Diskriminierungen
  13. Unschuldsvermutung
  14. Medizin-Berichterstattung
  15. Vergünstigungen
  16. Rügenveröffentlichung

Wichtig ist es dabei, nicht nur den Titel der einzelnen Ziffer zu kennen, sondern auch den Inhalt und die Unterziffern zu befolgen. Denn die Einhaltung der bestehenden Regeln des Rundfunkrates macht Journalismus aus und sorgt dafür, dass unsere Demokratie lebendig bleibt. Denn so wertvoll, wie guter Journalismus ist, so gefährlich kann er sein, wenn er gegen die ethischen Standards verstößt.

Sehr gerne möchten wir uns mit Ihnen darüber unterhalten und herausfinden, wie Sie das sehen. Wir sind jeden Montag um 17:00 und jeden Samstag um 15:30 hier vor Ort zu unseren nächsten Mahnwachen.

Mit freundlichen Grüßen,
im Namen aller Mitstreiter für unsere gemeinsame Zukunft,

Bis demnächst.