Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion, liebe Journalisten und Mitarbeiter der Augsburger Allgemeine,
erneut sind wir hier für den Mediendialog der Bürgerinitiative Leuchtturm „Arbeitsgemeinschaft Redlicher Diskurs“. In unserem letzten Brief ging es um Pressekodex Ziffer 3, Richtigstellung und die Forderung, diese gerne auch Jahre später vorzunehmen und mindestens im selben Umfang zu verbreiten, wie vorherige Fehler. Heute geht es in unserem Brief um Ziffer 4: Grenzen der Recherche.
Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.
In den darauffolgenden Richtlinien wird dies konkretisiert. Hier heißt es, dass Journalisten sich und ihr Medium zu erkennen geben müssen, außer in Fällen des besonderen öffentlichen Interesses, wenn die entsprechenden Informationen anders nicht verfügbar wären. Rettungsmaßnahmen bei Unglücksfällen und Katastrophen haben Vorrang vor der Recherche, ebenso dürfen schutzbedürftige Personen nur zurückhaltend befragt werden und ihre besondere Lage nicht ausgenutzt werden.
Uns von der Bürgerinitiative Leuchtturm ARD sind keine Verstöße gegen Ziffer 4 durch die Augsburger Allgemeine bekannt. Das ist großartig! Dennoch haben wir oft den Eindruck, dass die verbleibenden Möglichkeiten zur Recherche nicht ausgeschöpft werden. Wann war die Augsburger Allgemeine zuletzt an der Aufdeckung eines Themas von besonderem öffentlichen Interesse beteiligt, das diese verdeckte Recherche erforderte?
Auch so scheinen Skandale, an deren Aufdeckung ein großes öffentliches Interesse besteht, nur sehr zurückhaltend angegangen zu werden. So wurde etwa der Haftungsausschluss in den Verträgen der EU mit den Impfstoffherstellern [1], der damit auf den Steuerzahler übergegangen ist, nur beiläufig in einem Artikel zu Impfgeschädigten [2] erwähnt. Die massive Schwärzung der Verträge in Zeiten öffentlicher Einschränkungen und einrichtungsbezogener Impfpflicht, die eine bewusste Vertuschung nahelegt, hätte bereits damals, aber spätestens jetzt einen deutlich höheren Rechercheeinsatz durch die Augsburger Allgemeine erfordert, der durchaus auch ohne die Ausnahmeregelung möglich gewesen wäre. Schließlich war Ihnen das Problem bekannt, was der Artikel „Impfstoff-Verträge: Klage gegen EU-Kommission“ offenbart [3].
Wir als Initiative Leuchtturm ARD würden uns deswegen sehr wünschen, dass Sie in diesem und in anderen Fällen Ihre Möglichkeiten zur Recherche auch wirklich ausschöpfen würden. Denn unsere Gesellschaft braucht diese Informationen, um die Transparenz, die für Demokratie notwendig ist, zu erhalten. Helfen Sie uns dabei!
Sehr gerne würden wir uns mit Ihnen unterhalten, um herauszufinden, nach welchen Kriterien Sie Ihre Recherchen vornehmen. Kommen Sie gerne zu unserem Mediendialog jeden Montag um 17:00 und jeden Samstag um 15:30. Oder kontaktieren Sie einen unserer Ansprechpartner, wir sind gerne bereit für einen gemeinsamen Dialog.
Mit freundlichen Grüßen,
im Namen aller Mitstreiter für unsere gemeinsame Zukunft,
Bis demnächst.
[1] PlusMinus. Impfschäden – Hohe Hürden für Betroffene. Das Erste, 05.04.2023, abgerufen am 10.04.2023:
https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/impfschaeden-hohe-huerden-fuer-betroffene/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy82OTg1MWY2OC1iZDU4LTQ2NzEtYWVmZS1kNzI0YjZhZDliZDQ
[2] Kramer, Max und Hufnagel, Margit. „Das Leben fällt auseinander“: Der einsame Kampf der Corona-Impfgeschädigten. Augsburger Allgemeine, 28.03.2023, abgerufen am 10.04.2023:
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/corona-pandemie-der-einsame-kampf-der-corona-impfgeschaedigten-id65914851.html
[3] DPA. Impfstoff-Verträge: Klage gegen EU-Kommission. Augsburger Allgemeine, 22.04.2022, abgerufen am 10.04.2023:
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/corona-pandemie-impfstoff-vertraege-klage-gegen-eu-kommission-id62437746.html